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Ein neuer Plan für das Leben in der Kirchengemeinde

15. 06. 2021

Stufenplan für das Leben in der Kirchengemeinde

 

In der Kirchenvorstandssitzung wurde ein Stufenplan für die Arbeit in der Kirchengemeinde auf der Rechtsgrundlage der niedersächsischen Verordnung zur Eindämmung des Corona-Virus vom 30. Mai 2021 zu beschlossen.

Für uns als Kirchengemeinde gelten insbesondere die Regelungen des § 6 der Verordnung. Diesen uns damit eröffneten Regelungsspielraum wollen wir verantwortungsvoll in Anbetracht der aktuellen Entwicklungen des örtlichen Infektionsgeschehens ausfüllen.

Hier wenige Auszüge aus dem Stufenplan.

 

Den vollständigen Plan könnt ihr hier herunterladen.

 

Die Anzahl der möglichen Besucher im Gottesdienst orientiert sich an den Inzidenzwerten.  Die 1,5 Meter Abstand sind verpflichtend in allen Richtungen einzuhalten.

Ebenfalls dürfen bei einer Inzidenz von unter 35 auch Speisen und Getränke ohne aktuellem negativen Corona Test angeboten werden.

Bei allen Veranstaltungen wird eine Dokumentation der Anwesenden (auch digital möglich) durchgeführt.

 

Weiterhin gilt, dass bei nahezu allen Inzidenzen die AHA+L Regelung ihre Gültigkeit behält. Das bedeutet im Allgemeinen, dass eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist, solange noch kein fester Sitzplatz eingenommen wurde.

Des Weiteren sind möglichst die 1,50 Meter Abstand einzuhalten. Diese Bestimmungen gelten aktuell auch für vollständig Geimpfte und Genesene.